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BVerwG, 17.03.1962 - III C 111.60 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anrechnung von Bezügen für das Sterbevierteljahr auf gewährte Unterhaltshilfe - Bezüge für das Sterbevierteljahr als zweckgebundene Sonderleistungen - Begriff der zweckgebundenen Sonderleistungen im Sinne des § 267 Abs. 2 Nr. 2 S. 1 Lastenausgleichsgesetz (LAG) - Sinn ...
Verfahrensgang
- LVG Hannover, 15.01.1960 - II A 201/57
- BVerwG, 17.03.1962 - III C 111.60
- BVerwG, 16.09.1980 - III C 111.60
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 27.02.1958 - III C 335.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 17.03.1962 - III C 111.60
Daß die Zweckbestimmung einer staatlichen Leistung in eine dem allgemeinen Lebensunterhalt des Empfängers dienende, insoweit als Einkünfte im Sinne der angeführten Bestimmungen anzusehende Leistung und eine zweckgebundene Sonderleistung aufgeteilt werden kann, hat der erkennende Senat im Falle einer staatlichen Künstlerbeihilfe im Urteil vom 27. Februar 1958 - BVerwG III C 335.56 - (Buchholz BVerwG 427.3 § 267 LAG Nr. 27 = ZLA 1958 S. 186 = IFLA 1958 S. 211) anerkannt.
- BVerwG, 10.12.1981 - 3 C 8.81
Unterhaltshilfe - Anrechnung von Sterbegeld - Versorgungsleistung - Todesfall - …
Der erkennende Senat hat aber schon in seinem Urteil vom 17. März 1962 - BVerwG 3 C 111.60 - [ZLA 1962, 253] die Auffassung vertreten, daß die Bezüge für das Sterbevierteljahr (§ 37 BVG a.F.) neben ihrem Zweck, den laufenden Lebensunterhalt zu sichern, auch zur Bestreitung der besonderen mit dem Tode des Rentenberechtigten im Zusammenhang stehenden Kosten dienten.